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   VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TE 1934/86   

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https://dejure.org/1986,4633
VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TE 1934/86 (https://dejure.org/1986,4633)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.10.1986 - 10 TE 1934/86 (https://dejure.org/1986,4633)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 10 TE 1934/86 (https://dejure.org/1986,4633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 Abs 2 Nr 2 AsylVfG, § 32 Abs 2 Nr 3 AsylVfG, § 138 Nr 1 VwGO, § 173 VwGO, § 193 GVG
    Teilnahme eines Jurastudenten an Beratung einer Kammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 54
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TE 1934/86
    Mit seiner Einschätzung, die gegen den Kläger gerichteten Maßnahmen seien nicht in asylrechtlichem Sinne politisch motiviert, ist das Verwaltungsgericht entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - 9 C. 36.83 - (BVerwGE 67, 184 = InfAuslR 1983, 228 = NVwZ 1983, 674 = DVBl. 1983, 1007) abgewichen.

    Zwar weist der Kläger mit Recht darauf hin, daß sich das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung mehrfach auch mit der Motivationslage des Klägers auseinandergesetzt hat, die nach der mit der Beschwerde bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die asylrechtliche Bewertung von Strafverfolgungsmaßnahmen irrelevant ist (BVerwGE 67, 184 - 189 - m.w.N.).

  • VGH Hessen, 14.05.1980 - IX OE 71/79
    Auszug aus VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TE 1934/86
    Die in der Rechtsprechung überwiegend anders beurteilte Rechtsfrage, ob Rechtsstudenten generell oder in bestimmten Fällen die Teilnahme an Beratungen und Abstimmungen gestattet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26. September 1968, NJW 1969, 628; Hess.VGH, Urteil vom 14. Mai 1980, NJW 1981, 599; jeweils m.w.N.) kann hier offen bleiben, weil die Rechtsstudentin K. hier nicht dem Verwaltungsgericht Wiesbaden schlechthin zur Ausbildung zugewiesen war, sondern dem Richter am VG Riedel in seiner Eigenschaft als Verwaltungsreferent für den Aufgabenbereich "Angelegenheiten der Textverarbeitungsanlage" und damit als Teil der Gerichtsverwaltung.

    Der Zweck der Vorschrift wird allgemein darin gesehen, zu vermeiden, daß gerichtsfremde Personen durch ihr Verhalten oder auch schon durch ihre bloße Gegenwart beeinträchtigend auf die Unabhängigkeit und freie Entschließung der Richter einwirken (Kissel, a.a.O., Rdnr. 30 zu § 193 GVG m.w.N.; Löwe-Rosenberg, a.a.O., Rdnr. 1 zu § 193; Hess. VGH, Urteil vom 14. Mai 1980 - IX OE 71 /79 -, NJW 1981, 599).

  • OLG Karlsruhe, 26.09.1968 - 3 Ss 80/68
    Auszug aus VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TE 1934/86
    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, neben den im Vorbereitungsdienst nach § 5 a DRiG stehenden Rechtsreferendaren und - nach früherer Rechtslage - den Teilnehmern an einer einstufigen Ausbildung könne auch Rechtsstudenten, jedenfalls soweit und solange sie an vorgeschriebenen praktischen Studienzeiten teilnähmen, die Anwesenheit bei Beratungen und Abstimmungen von Gerichten gestattet werden (vgl. Kissel, Kommentar zum Gerichtsverfassungsgesetz, 1981, Rdnr. 22 zu § 193 m.w.N.; Kreft, NJW 1969, 1784 f.).

    Die in der Rechtsprechung überwiegend anders beurteilte Rechtsfrage, ob Rechtsstudenten generell oder in bestimmten Fällen die Teilnahme an Beratungen und Abstimmungen gestattet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26. September 1968, NJW 1969, 628; Hess.VGH, Urteil vom 14. Mai 1980, NJW 1981, 599; jeweils m.w.N.) kann hier offen bleiben, weil die Rechtsstudentin K. hier nicht dem Verwaltungsgericht Wiesbaden schlechthin zur Ausbildung zugewiesen war, sondern dem Richter am VG Riedel in seiner Eigenschaft als Verwaltungsreferent für den Aufgabenbereich "Angelegenheiten der Textverarbeitungsanlage" und damit als Teil der Gerichtsverwaltung.

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TE 1934/86
    Denn nur ein Asylbewerber, der bereits einmal politisch verfolgt war, ist als politisch Verfolgter schon dann anzuerkennen, wenn sich ernsthafte Bedenken nicht ausräumen lassen, daß er bei einer Rückkehr in seine Heimat erneut (politisch) verfolgt werden wird (BVerwG, Urteil vom 25. September 1984 - 9 C 17.84 -, BVerwGE 70, 169 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 26 = EZAR 200 Nr. 12 = InfAuslR 1985, 51; Urteil vom 23. April 1984 - 9 C 75.84 -, EZAR 200 Nr. 14).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TE 1934/86
    Soweit der Kläger rügt, das Verwaltungsgericht sei bei seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250 = Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 37 = EZAR 200 Nr. 7) abgewichen, indem es seiner Entscheidung nicht den erleichterten Prognosemaßstab für Vorverfolgte zugrunde gelegt habe, vermag der Senat dieser Argumentation nicht zu folgen.
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Emigrantenorganisation - Einheitlicher Asylgrund -

    Auszug aus VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TE 1934/86
    Denn nur ein Asylbewerber, der bereits einmal politisch verfolgt war, ist als politisch Verfolgter schon dann anzuerkennen, wenn sich ernsthafte Bedenken nicht ausräumen lassen, daß er bei einer Rückkehr in seine Heimat erneut (politisch) verfolgt werden wird (BVerwG, Urteil vom 25. September 1984 - 9 C 17.84 -, BVerwGE 70, 169 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 26 = EZAR 200 Nr. 12 = InfAuslR 1985, 51; Urteil vom 23. April 1984 - 9 C 75.84 -, EZAR 200 Nr. 14).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 29.79

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts auf Grund der Anwesenheit eines sich nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TE 1934/86
    Selbst wenn man den Gesetzeszweck auch darin sieht, neben einer tatsächlichen Beeinflussung des Gerichts durch die Anwesenheit Dritter bei der Beratung auch der Anschein einer solchen Beeinflussung zu vermeiden (so BVerwG, Urteil vom 9 . Dezember 1981 - 8 C 29.79 - <NJW 1982, 1716>) ist das hier praktizierte Vorgehen des Verwaltungsgerichts noch mit der; durch § 193 VwGO [richtig: § 193 GVG - d. Red.] verfolgten gesetzgeberischen Zielen vereinbar.
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